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Zuger Politik

Anzeige wegen ungetreuer Amtsführung: Kein Strafverfahren gegen Gesamtregierungsrat

Die Zuger Regierungsräte erhalten jährlich eine Spesenpauschale. Die Partei «Parat» beschuldigte das Gremium, Restaurantbesuche und Retraiten ungerechtfertigterweise noch einmal abgerechnet zu haben.
Gegen den Zuger Regierungsrat wird kein Strafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung eröffnet.
Bild: Bild: zvg

Mitte März hat der Präsident der Partei Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat), gegen alle Mitglieder des Regierungsrates des Kantons Zug eine Strafanzeige betreffend Verdacht auf ungetreue Amtsführung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug kommt zum Schluss, dass sich der Regierungsrat nicht strafbar gemacht hat, wie die Strafverfolgungsbehörden mitteilen.

Wie Parat damals in einer Medienmitteilung schrieb, sollen «Mitglieder des Zuger Regierungsrats ihre gemeinsamen Essen und Retraiten separat abgerechnet» haben. Parteipräsident Stefan Thöni forderte aufgrund dessen, dass in Bern Regierungsräte eine Banane und ein Laugenbretzeli als Spesen abrechneten, die Dokumente für die Spesenabrechnungen der Zuger Regierung vom Landschreiber ein. Dies unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz.

Seine Partei zeigte den Regierungsrat daraufhin für 26 Abbuchungen an. Diese umfassen sowohl Restaurantbesuche als auch Retraiten, die abgerechneten Beträge bewegen sich zwischen rund 240 und 10’000 Franken.

Rechtlich hinreichend abgestützt

Der von der Partei angezeigte Tatvorwurf der ungetreuen Geschäftsführung wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft. «Dabei gelangte die Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis, dass der beanzeigte Straftatbestand in keiner Weise erfüllt ist und der Vorwurf nicht zutrifft», heisst es in der Mitteilung der Zuger Strafverfolgungsbehörden . Entsprechend wurden sämtliche Anzeigen gegen die Gesamtregierung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.

Der Grund für diese Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung liege «zusammengefasst darin, dass die vom Anzeigeerstatter monierten Belastungen des Freien Kredits des Regierungsrats gesetzlich hinreichend abgestützt sind.» Die entsprechenden Regierungsratsbeschlüsse wurden seit mindestens 1991 vom Kantonsrat sowie der Staatswirtschaftskommission mitgetragen.

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