Luzern

Angezeigter Hundehalter wehrt sich

Zu wenig Platz, nicht ausbruchsicher, ungenügende Beschäftigung: Ein Schweizer Hundehalter muss sich wegen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht verantworten.
Bezirksgericht Willisau (Bild: sam)
Sandra Monika Ziegler

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