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Steinhausen

An der Eichholzstrasse sollen sogenannt preisgünstige Wohnungen gebaut werden

Der Zuger Regierungsrat hat sich dafür ausgesprochen, dass die Allgemeine Wohnbaugenossenschaft Zug auf dem kantonalen Grundstück bauen soll.

Das ehemalige Wohnheim Eichholz (Bildmitte) wird abgerissen.
Bild: Bild: PD

Nachdem die Stiftung Eichholz an die Chollerstrasse 1a in Zug umgezogen war, hat der Gemeinderat Steinhausen festgelegt, dass im künftigen Gebäude an der Eichholzstrasse 13 preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt werden soll.

Das Richtprojekt für die Neubebauung dieses Grundstücks sieht total 21 Wohnungen mit unterschiedlichen Grössen von 2,5-, 3,5-, 4,5- bis 5,5-Zimmer-Wohnungen vor.

Abgabe im Baurecht

Der Kanton Zug wird laut einer Mitteilung der Baudirektion das Grundstück im Baurecht abgeben. Neun Interessierte hätten eine Offerte zur Übernahme des Baurechts und damit für die Realisierung des künftigen Wohngebäudes eingereicht.

Bei der Abgabe des Baurechts gehe es dem Kanton Zug «nicht darum, mit einem möglichst hohen Baurechtszins viel Geld zu verdienen». Vielmehr solle sichergestellt sein, dass auf der kantonalen Parzelle «erfolgreich preisgünstiger Wohnraum bereitgestellt wird».

Mehrere Kriterien

Vor diesem Hintergrund habe der Regierungsrat die eingegangenen Angebote nach den von den Offertstellerinnen eingesetzten Nettomieten (Mietlast der Mieterinnen und Mieter), Erstellungskosten (Einflussgrösse für die Nettomieten), Zins für Markt-Finanzierung (ebenfalls Einflussgrösse für die Nettomieten) sowie Baurechtszins beurteilt.

Die Offerte der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug (AWZ) hat in der Gesamtbetrachtung am besten abgeschlossen. Wie deren Mietpreise aussehen, ist der Mitteilung der Baudirektion nicht zu entnehmen.

Damit der Baurechtsvertrag Rechtsgültigkeit erlangt, müsse er zuerst von den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Allgemeinen Wohnbaugenossenschaft Zug genehmigt werden. In der Folge wird der Regierungsrat «formell über die Vertragsgenehmigung Beschluss fassen, wobei nach den Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes vorgängig die Staatswirtschaftskommission anzuhören ist». (bier)

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