FCL-Aktionärsstreit

Am Freitag kommt das Urteil: Das sagen Alpstaegs Verteidigung und die Kläger zu den Vorwürfen

FCL-Aktionär Bernhard Alpstaeg musste sich wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Am 13. Juni wird das Urteil verkündet. Wie argumentierten die Verteidiger und die Kläger? Ein Überblick.
Bernhard Alpstaeg (in der Mitte) betritt das Kriminalgericht mit seinen Anwälten durch den Hintereingang.
Foto: Urs Flüeler/Keystone (Luzern, 28. 5. 2025)

Per Strafbefehl wurde Bernhard Alpstaeg wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Geldstrafe von 300'000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Alpstaeg hatte das Urteil ans Luzerner Kriminalgericht weitergezogen, wo die Verhandlung am 28. Mai stattfand . Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.

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