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Luzern

Am 25. Dezember ist es in Luzern verboten, nachts zu tanzen – das freut die Zuger

Am Weihnachtstag dürfen Luzerner Clubs nur bis 0.30 Uhr offen haben. Nun steht eine Gesetzesänderung zur Diskussion. Für die Club-Betreiber würde sich das lohnen, denn der 25. Dezember gilt  als einer der wichtigsten Party-Tage des Jahres.
Tanzen und Party machen bis in die frühen Morgenstunden: Dies ist an Weihnachten nicht erlaubt. Archivbild LZ

Manuel Burkhard und Ines Häfliger

Weihnachten ist das Fest der Besinnung und der Familie. Um sicherzustellen, dass der gemeine Bürger auch entsprechend feiert, war die fürsorgliche Obrigkeit während Jahrhunderten darum bemüht, ihn an diesem hohen Feiertag vor schädlichen Einflüssen zu bewahren – indem nicht-religiöse Feierlichkeiten schlicht untersagt wurden. Zwar hat der Kanton Luzern 2009 das Tanzverbot gestrichen. Wer Weihnachten lieber mit DJ statt Blockflöte verbringt, kann das also tun. Doch um die Besinnlichkeit sorgt sich die Regierung auch heute noch: Das kantonale Gastgewerbegesetz gestattet an Weihnachten keine verlängerten Öffnungszeiten. Um 0.30 Uhr hat es sich ausgetanzt.

Keine «proaktiven Kontrollen» der Polizei

Wer sich nicht daran hält, der muss mit einer Anzeige rechnen. In den vergangenen Jahren hätte es aber an Weihnachten nicht mehr Anzeigen gegeben als während dem Jahr, sagt Thomas Christen, Chef der Verwaltungspolizei Luzern. Ohnehin führe die Polizei in der Regel keine «proaktiven Kontrollen» durch: «Wir klappern die Betriebe nicht einzeln ab, um zu überprüfen, ob sie sich an die Regelung halten.» Vielmehr würden Verstösse während der allgemeinen Kontrolltätigkeiten oder aufgrund einer Lärmbeschwerde entdeckt.

Trotzdem: «Bei einer festgestellten Übertretung müssen wir selbstverständlich handeln.» Vielleicht nicht mehr lange: Denn bald könnte auch dieser Paragraf verschwinden und die stille Nacht endgültig freiwillig werden. Die Regierung will die verbliebenen Restriktionen nach einem SP-Vorstoss im Rahmen einer Gesetzesrevision überprüfen (wir berichteten).

An Heiligabend wird zu Hause gefeiert

Aber besteht überhaupt ein Bedürfnis danach, zwischen Weihnachtsgans und Fondue Chinoise noch eine Christmas-Party zu besuchen? Oder sind die Leute ganz zufrieden damit, mal ein paar Abende in den heimischen vier Wänden zu verbringen? Ja und ja, sagt Philipp Waldis. Als Betreiber des Vegas Club in Kriens und der Lounge & Gallery in Zug – wo auch an Weihnachten keine Beschränkung der Öffnungszeiten herrscht – hat er den Direktvergleich. Am 24. Dezember sei die Nachfrage sehr gering. Man feiere mit der Familie und gehe, wenn überhaupt, erst spät aus dem Haus. Wer etwas weiter weg wohne, nehme keine lange Anreise mehr auf sich: «Die Besucherzahl ist höchstens halb so hoch wie an einem guten Abend.»

In der Stadt Luzern ist das Roadhouse gemäss «usgang.ch» der einzige Club, der an Heiligabend seine Pforten für die Partgänger öffnet. Getanzt werden darf bis in die frühen Morgenstunden: Die Party dauert bis um 4 Uhr. Denn im Gegensatz zum 25. Dezember dürfen die Luzerner Ausgangslokale am 24. Dezember ihre Öffnungszeiten wie gewohnt handhaben. Andere bekannte Luzerner Lokalitäten wie das Konzerthaus Schüür öffnen dieses Jahr erst gar nicht. Geschäftsleiter Marco Liembd ist zwar durchaus der Ansicht, dass der Heiligabend sich zu einem Ausgangstag entwickelt habe. Aber: «Für das Team ist es auch toll, am 24. Dezember mal Gast sein zu dürfen.» Dieses Jahr kommt ihnen der Kalender entgegen. Der Heiligabend fällt auf einen Montag, zuvor kann man also das Wochenende ausgiebig zelebrieren. «Die Kombination ist eine dankbare Vorlage für alle Clubbetreiber – und zwar so, dass am 24. und 25. Dezember durchgeatmet werden kann.»

Der 25. Dezember gehört zu den gefragtesten Partynächten

Anders als an Heiligabend ist die Situation am Weihnachtstag. Gemäss Philipp Waldis ist das in Zug eine der gefragtesten Partynächte. Dies liegt teilweise auch daran, dass dann viele Feierfreudige aus dem zwangsberuhigten Luzern in die Nachbarstadt fahren, sodass jeweils spürbar mehr Gäste kommen – oft sogar mehr, als im Club Platz haben. Waldis befürwortet denn auch eine Aufhebung des Verbots. Die Nachfrage in der Bevölkerung sei eindeutig da. Aber würde er damit nicht dem eigenen Club in Zug die Gäste streitig machen? Waldis winkt ab:

«Der 25. Dezember ist so beliebt, dass wir auch ohne Exil-Luzerner volles Haus hätten. Und es gilt, den mannigfaltigen Bedürfnissen Sorge zu tragen.»

Blüht Luzern also eine Flut von Weihnachtspartys mit Tannenbaumdekoration und Nikolausmützenpflicht, falls der Kanton sich für eine Abschaffung der geltenden Einschränkungen entscheidet? Vermutlich nicht, meinen andere Insider. Natürlich sei Weihnachten ein dankbares Motto, um den Flyer zu verzieren. Aber damit liessen sich kaum neue Gäste ansprechen. Auch diese Events würden primär von Leuten besucht, die einfach nochmals raus wollen, sagt Marco Liembd.

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