notifications
Zug

«Altes Bahnhöfli»: Nebenparzelle gehört dazu

Details fehlen nach wie vor, doch die Dimensionen des neuen «Alten Bahnhöflis» werden langsam klar: Was auch immer gebaut wird, erstreckt sich nicht nur über ein Grundstück.
Die Parzelle links neben dem «Alten Bahnhöfli» ist Teil des einfachen Bebauungsplans. (Bild: Maria Schmid (Oberägeri, 16. Juli 2021))

Kilian Küttel

1398 Quadratmeter gross ist das Grundstück Nummer 302 in Oberägeri. Die Parzelle an der Morgartenstrasse gehört seit einem Ja des Stimmvolks der SCT Steel Construction Technology AG aus Unterägeri.

Noch immer ist nicht klar, wie das Bauprojekt des Stahlunternehmens für die denkmalgeschützte, ehemalige Strassenbahnstation aussieht. Auf Anfrage unserer Zeitung war von der SCT niemand für eine Stellungnahme erreichbar – und das, obwohl seit einiger Zeit Baugespanne verraten, dass etwas in Bewegung ist. Kürzlich teilte die Gemeinde mit, zusätzlich zum Bauprojekt sei ein einfacher Bebauungsplan eingereicht worden.

SCT kaufte zweites Grundstück erst Anfang Jahr

Dieses Instrument erlaubt es den Bauherrn, von gesetzlichen Vorschriften der Einzelbauweise abzuweichen. Etwa, indem sie ein Geschoss mehr bauen oder die Gebäudelänge um maximal 50 Prozent überschreiten dürfen. Eine der Voraussetzungen ist, dass eine Fläche mindestens 2000 Quadratmeter gross sein muss; also gut 600 Quadratmeter mehr als das Grundstück 302 umfasst.

Wie eine Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung zeigt, betrifft der einfache Bebauungsplan deshalb nicht nur die Parzelle 302 – sondern auch das Grundstück 303, Richtung See gesehen links des «Alten Bahnhöflis». Die Handänderung wurde am 8. Januar dieses Jahres eingetragen.

Bevor das Baugesuch, das die Bauherrin eingereicht hat, öffentlich aufliegt, prüfen das kantonale Tiefbauamt sowie die Denkmalpflege den Bebauungsplan. Die Gemeinde Oberägeri geht davon aus, dass diese Vorprüfung ein bis drei Monate dauert und das Gesuch danach aufgelegt wird. Die Baugespanne stehen bereits, da dies gleichzeitig mit der Eingabe eines Baugesuchs erfolgen muss – unabhängig davon, ob der Bebauungsplan bereits geprüft ist oder nicht.

Kommentare (0)