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Nidwalden

Alle Gewässer-Bestimmungen im Kanton Nidwalden fliessen in ein Gesetz

Nach achtjähriger Arbeit steht das neue Nidwaldner Gewässergesetz: Es fasst die Bestimmungen rund um Gewässer auf dem Nidwaldner Kantonsgebiet zusammen und löst die heutigen Gesetzesgrundlagen zum Wasserbau, zur Wassernutzung und zum Gewässerschutz ab.
Der Steinibach in Hergiswil. (Bild: Kurt Liembd, 16. Mai 2018)

(sda) Der neue Erlass, der knapp 170 Gesetzesartikel umfasst, regele den Hochwasserschutz, die Revitalisierung und den Gewässerunterhalt sowie die Nutzung der Gewässer und die Wasserversorgung, schreibt die Nidwaldner Regierung in einer Medienmitteilung vom Montag. Sie verabschiedete die entsprechende Vorlage an den Landrat.

Die Nidwaldner Regierung spricht von einem «gesetzgeberischen Grossprojekt». Die Arbeit nahm acht Jahre in Anspruch. In dieser Zeit wurden immer wieder die Meinungen betroffener Personenkreise und involvierte Organisationen abgeholt und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.

So sind im neuen Gesetz künftig grundsätzlich alle Gewässer im Kanton Nidwalden öffentlich - mit Ausnahme vom bestimmten kleinen und mittleren Quellen. Aktuell sind Gewässer dann öffentlich, wenn sie oberirdisch für Wassernutzungsanlagen genutzt werden respektive sich hierzu eignen oder als unterirdische Gewässer gemäss Grösse oder Nutzen von allgemeiner Bedeutung sind.

Hochwasserschutz und Revitalisierung sowie der dafür erforderliche Unterhalte werden im neuen Gesetz gleichwertig umfasst. Bei der Nutzung von öffentlichen Gewässern soll künftig auch nicht mehr unterschieden werden zwischen Verleihungen und Bewilligungen. Es wird generell nur noch von Konzessionen gesprochen. Für die meisten Nutzungen werde das Verfahren dadurch einfacher, heisst es weiter.

Das neue Gesetz entspreche dem modernen Ansatz des integralen Risikomanagements von fliessenden und stehenden Gewässern. So dienten beispielsweise Revitalisierungen einerseits dem Schutz eines Flusses, andererseits hätten sie auch eine wasserbauliche Funktion, indem sie Hochwasserereignisse besser auffangen würden. Die Lösung an der Engelbergeraa gelte als Pionierprojekt.

Vorgesehen ist, dass sich der Landrat im letzten Quartal dieses Jahres mit der Vorlage befasst. Läuft alles nach Plan, soll das neue Gewässergesetz am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

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