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Luzern

Algerier hat 191 Uhren gestohlen – Staatsanwalt fordert neun Jahre Landesverweis

Das Tatmuster und die DNA überführten den Täter. Verhaftet wurde der 37-jährige Algerier bei einer routinemässigen Personenkontrolle vor einem Barbetrieb an der Baselstrasse in Luzern.

Der 37-jährige Algerier ist im Januar 2019 bei einer Routinekontrolle in der Stadt Luzern als Einbrecher entlarvt worden. Er trug gleich zwei teure Uhren auf sich und konnte deren Herkunft nicht erklären. Zwei Sachen wurden ihm zum Verhängnis: So wurde nach einer der Armbanduhren gefahndet. Diese stammte aus einem Einbruch in ein Uhrengeschäft in der Stadt Luzern Ende 2018. Zudem war er zur Verhaftung ausgeschrieben.

Beim Einbruch vom November 2018 benutzten die Täter einen Stein, um sich Zutritt ins Geschäft zu verschaffen. Die Polizei analysierte das Blut, das an den zerschlagenen Vitrinen klebte. Der DNA-Abgleich ergab einen Treffer. Er konnte dem verhafteten Algerier zugewiesen werden. Beim Einbruch wurden 106 Armbanduhren mit einem Verkaufswert von 39 000 Franken gestohlen. Die Uhren, so der Angeklagte, habe er dann in Luzern und Zürich verkauft. Jeweils zu einem Stückpreis zwischen 40 und 70 Franken.

Beschuldigter gesteht Diebstahl

Knapp zwei Monate später brach der Algerier in ein weiteres Uhrengeschäft in der Stadt Luzern ein und stahl dort 85 Uhren mit einem Verkaufswert von knapp 35 000 Franken. Dort wurde er anhand der Videoaufnahmen identifiziert: Die Kleidung des Täters war mit denen des Angeklagten identisch. Der Beschuldigte gibt seine Taten zu, dementiert jedoch die Anzahl der gestohlenen Uhren. Es seien weit weniger Armbanduhren gewesen: beim ersten Einbruch 50 und beim zweiten 70 Armbanduhren.

Straffällig wurde der Mann auch in einer Berner Kontaktbar. Wieder benutzte er einen Stein, dieses Mal einen Backstein, um die Scheiben des Etablissements einzuschlagen. Und wieder hinterliess er seine DNA. Bei der Befragung gab er an, aus Wut gehandelt zu haben, weil er für seine 200 Franken keinen Sex bekam. Das sei ungerecht.

Bereits im letzten Sommer nach Algerien ausgeschafft

Der Angeklagte war von der Verhandlung vom letzten Donnerstag dispensiert. Er wurde bereits letzten Sommer nach Algerien ausgeschafft. Die Staatsanwaltschaft fordert 24 Monate unbedingt, eine Busse von 500 Franken und einen Landesverweis von neun Jahren. Die Verteidigung plädiert für 16 Monate, keine Ausschreibung im Schengener Informationssystem – dem europaweiten Fahndungsinformationssystem – und einen Landesverweis von fünf Jahren.

Die Verteidigung begründet die Forderung nach einer milderen Strafe damit, dass sich der Angeklagte sehr kooperativ gezeigt und keine personenbezogene Gewalt angewendet habe. Die Verteidigerin: «Es ist nicht alltäglich, dass der Beschuldigte zur Verwirklichung des Beschleunigungsgrundsatzes beiträgt.» Mehrheitlich folgt sie der Tatschilderung der Staatsanwaltschaft.

Sie betont jedoch, dass ihr Mandat die Taten nicht geplant hatte und sich zur Tatzeit in einer schlechten geistigen Verfassung befunden habe. Da er die Uhren weit unter dem Marktpreis verkauft habe, könne ihm keine Habgier nachgewiesen werden. Auch wolle er den angerichteten Schaden bezahlen, so die Verteidigerin. Sein Untertauchen sei aus Angst geschehen, denn der Mann habe seine Heimat aus politischen Gründen verlassen. Der Angeklagte habe keine ausgeprägte kriminelle Energie. Sein Status habe es ihm verunmöglicht, einer legalen Arbeit nachzugehen.

Staatsanwalt: Beschuldigter war nicht kooperativ

Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Er sei nicht kooperativ gewesen, habe seine Mitwirkungspflicht zur Papierbeschaffung nicht erfüllt. Er sei auch untergetaucht, um sich der Haft zu entziehen. Die Tatbestände mehrfacher Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch und mehrfache Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz seien erfüllt.

Die Aussagen, er habe weit weniger Uhren gestohlen und das Geld für seine kranke Mutter benötigt, seien reine Schutzbehauptungen. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass gleich beide Uhrengeschäfte mehr gestohlene Uhren als wirklich abhandengekommene angegeben haben. Die Staatsanwaltschaft stellt dem Beschuldigten keine positive Prognose aus, er habe kein Interesse, deliktfrei zu leben. Seinen illegalen Aufenthalt in der Schweiz habe er hingenommen. All dies führe zu einer unbedingten Strafe.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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