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Luzern

AFR-Abstimmung in Luzern: Die «Katze im Sack» oder ein fairer Kompromiss?

Am 19. Mai stimmen die Luzerner über die Aufgaben- und Finanzreform ab. Die Vorlage ist so wichtig wie kontrovers – und gar ein Fall für die Bundesrichter.

Es gleicht einem Wunder, dass eine Reform wie diese mit bloss drei Buchstaben bezeichnet werden kann. AFR, die Kurzform für die Aufgaben- und Finanzreform 18. Dahinter steckt eine wichtige und komplexe Neuverteilung öffentlicher Aufgaben. Wer trägt die Kosten für die Volksschule – der Kanton oder die Gemeinden? Wer muss Bäche, Flüsse und Seen unterhalten? Und wer kommt für die Prämienverbilligung auf?

Mit der AFR übernimmt der Kanton Aufgaben von 200 Millionen Franken, welche bislang die Gemeinden stemmten. Im Gegenzug finanzieren die Gemeinden neu Leistungen des Kantons im selben Umfang.

Einnahmen einberechnet, die gar nicht gesichert sind

Diese Umverteilung ist höchst umstritten. Dagegen sind nicht nur die SP, Grünen und GLP, sondern auch bislang 13 der 83 Gemeinden. Grösster Kritikpunkt ist die Verknüpfung der AFR mit zwei Vorlagen, die noch nicht in trockenen Tüchern sind: die Revision des kantonalen Steuergesetzes, die noch durchs Parlament muss, sowie die nationale Steuer- und AHV-Reform (STAF), über die am 19. Mai abgestimmt wird – am selben Tag wie über die AFR.

Trotzdem hat die Luzerner Regierung bereits Mehreinnahmen aus diesen Vorlagen in die AFR einkalkuliert. Damit werde den Stimmbürgern die «Katze im Sack» verkauft, so Kritiker.

Ein weiterer Knackpunkt ist der Steuerfussabtausch. Damit die Umverteilung der Aufgaben in ein finanzielles Gleichgewicht gelangt, soll der Kanton seine Steuern um 0,10 Einheiten erhöhen und die Gemeinden ihre Steuersätze um dieselbe Einheit kürzen.

Die 13 Gemeinden unter den Abstimmungsgegnern, von denen viele zu den steuergünstigsten zählen, sehen hiermit die Gemeindeautonomie verletzt – und haben eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Urteil dürfte wohl erst nach der Abstimmung vom 19. Mai vorliegen. Erhalten die Gemeinden Recht, muss die Abstimmung wiederholt werden.

Kritik: Gemeinden sollen teure Ergänzungsleistungen zahlen

Der dritte grosse Vorbehalt ist, dass der Kanton durch die AFR seinen Finanzhaushalt auf Kosten der Gemeinden sanieren möchte. So sollen die Kommunen die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV nicht mehr nur zu 70 Prozent, sondern vollumfänglich übernehmen – ein Kostenpunkt, der künftig stark wachsen dürfte.

Zu den Befürwortern zählen Mehrheiten der CVP, FDP, SVP sowie der gewichtige Verband der Luzerner Gemeinden. Mit der AFR werde endlich ein gerechterer Kostenteiler bei den Volksschulen erreicht: Kanton und Gemeinden sollen je die 50 Prozent zahlen. Bislang tragen die Gemeinden 75 Prozent dieser Kosten, haben aber nicht mehr Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Bildungsangebots als der Kanton.

Auch beim Hochwasserschutz bringe die AFR dringend notwendige Verbesserungen.

Paket wurde zu einem «fairen Ganzen» zusammengefasst

Aufgrund dieser massgebenden Vorteile sei es gerechtfertigt, wenn die Gemeinden im Gegenzug Aufgaben des Kantons übernehmen. Die Forderungen beider Seiten seien zu einem «fairen Ganzen» zusammengeführt worden – und dürfe nicht wegen einzelner «Eigeninteressen» aufgelöst werden, so das Argument. Solche hegten die ressourcenstarken Gemeinden, die in den letzten Jahren «übermässig vom vorteilhaften Bildungskostenteiler» profitiert haben.

Das sieht auch der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband so und hat die Ja-Parole beschlossen. Weniger überraschend ist dieselbe Parole des kantonalen Gewerbeverbands. Die AFR trage dazu bei, dass sich die Kantonsfinanzen langfristig konsolidieren – sollte sie abgelehnt werden, würden höhere Steuern drohen.

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