Gewinnrückführung

Luzerner Chocolatier muss Corona-Härtefallgelder zurückzahlen

Die Rooter Schoggi-Firma Aeschbach erhielt in der Pandemie für drei Geschäftssparten Härtefallgelder vom Kanton. Weil das Unternehmen als Ganzes einen Gewinn verzeichnet hat, muss es die Gelder zurückzahlen. Das entschied das Bundesgericht.
Blick in die Praliné-Produktion bei der Aeschbach Chocolatier AG.
Foto: Boris Bürgisser (Root, 13. 12. 2022)

Die behördlich verordneten Corona-Massnahmen waren für die Aeschbach Chocolatier AG alles andere als süss: Das Unternehmen aus Root beantragte darum für die drei Sparten Café, Schoggi-Museum und Events Härtefallgelder. Der Kanton Luzern bewilligte 2021 die Auszahlung von sogenannten A-fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von 204'455 Franken. Und wies gleichzeitig auf die Bedingung hin, dass die Gelder zurückgezahlt werden müssen, wenn am Ende des Jahres ein Gewinn verzeichnet wird. Umstritten war, ob sich der Gewinn nur auf die drei Sparten bezieht oder auf das ganze Unternehmen.

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