Gewinnrückführung

Luzerner Chocolatier muss Corona-Härtefallgelder zurückzahlen

Die Rooter Schoggi-Firma Aeschbach erhielt in der Pandemie für drei Geschäftssparten Härtefallgelder vom Kanton. Weil das Unternehmen als Ganzes einen Gewinn verzeichnet hat, muss es die Gelder zurückzahlen. Das entschied das Bundesgericht.
Blick in die Praliné-Produktion bei der Aeschbach Chocolatier AG.
Foto: Boris Bürgisser (Root, 13. 12. 2022)
Die behördlich verordneten Corona-Massnahmen waren für die Aeschbach Chocolatier AG alles andere als süss: Das Unternehmen aus Root beantragte darum für die drei Sparten Café, Schoggi-Museum und Events Härtefallgelder ...

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