Obergericht Zug

Angriff mit Hammer und Messer im Ägerital: Täter wird mit einem zusätzlichen Haftjahr bestraft

Bevor Thomas K.* sein Opfer in einen nächtlichen Hinterhalt lockte, googelte er Begriffe wie «holzhäcksler mensch» und «leichengeruch im boden». Auch die Zweitinstanz kommt zum Schluss: Bei der Tat im Spätsommer 2023 handelt es sich um einen versuchten Mord.
Das Zuger Obergericht urteilte erneut über die brutale Tat im Ägerital.
Foto: Stefan Kaiser

Am Ende half ihm alles nichts. Keine erklärenden, beteuernden oder entschuldigenden Worte konnten ändern, was Thomas K.* unbedingt hatte abwenden wollen: Die jahrelange Haftstrafe, die ihm das Strafgericht Zug im März 2025 auferlegt hatte. 14 Jahre entschied die Erstinstanz damals.

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