Kantonale Abstimmung

«Ein Zeichen für Inklusion»: Zug sagt Ja zur Änderung der Kantonsverfassung

Im Kanton Zug dürfen künftig auch Personen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, wählen und abstimmen.
Personen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter Beistandschaft stehen, erhalten das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene.
Foto: Archivbild: Jean-Christophe Bott
Es ist ein knappes Resultat. Mit 51,34 Prozent Ja-Stimmen hat die Zuger Stimmbevölkerung am Sonntag der Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt. Das bedeutet, dass Menschen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person ...

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