notifications
Kantonale Abstimmung

Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigung: Zuger Stimmbevölkerung sagt knapp Ja

Menschen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter Beistandschaft stehen, erhalten künftig auf kantonaler Ebene ein Stimmrecht.
Personen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter Beistandschaft stehen, dürfen künftig in Zug auch wählen und abstimmen.
Bild: Archivbild: Jean-Christophe Bott

Es ist ein knappes Resultat. Mit 51,34 Prozent Ja-Stimmen hat die Zuger Stimmbevölkerung der Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt. Das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen künftig auf kantonaler Ebene das Wahlrecht erhalten. Die Stimmbeteiligung liegt bei 50,89 Prozent.

Die Kantonsverfassung sieht aktuell vor, dass «Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden» kein Stimmrecht haben. Diese Bestimmung wird nun ersatzlos gestrichen.

Die Änderung beruht auf einer Motion, die 2023 vom Kantonsrat erheblich erklärt wurde. An seiner Sitzung vom 5. Juni stimmte der Kantonsrat mit 43 Ja- zu 30 Nein-Stimmen für eine Änderung der Verfassung im Sinne der Motion. Auch der Regierungsrat unterstützte die Vorlage. Da es um eine Verfassungsänderung geht, hatte die Stimmbevölkerung das letzte Wort. (rh)

++ Update folgt ++

Mehr zum Thema:

Kommentare (0)