Kantonale Abstimmung

«Ein Zeichen für Inklusion»: Zug sagt Ja zur Änderung der Kantonsverfassung

Im Kanton Zug dürfen künftig auch Personen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, wählen und abstimmen.
Personen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter Beistandschaft stehen, erhalten das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene.
Foto: Archivbild: Jean-Christophe Bott

Es ist ein knappes Resultat. Mit 51,34 Prozent Ja-Stimmen hat die Zuger Stimmbevölkerung am Sonntag der Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt. Das bedeutet, dass Menschen, die wegen Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, künftig auf kantonaler Ebene wählen und abstimmen dürfen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 50,89 Prozent. 19'930 Ja-Stimmen stehen 18'889 Nein-Stimmen gegenüber. Die Gemeinden Ober- und Unterägeri, Menzingen, Baar, Walchwil und Neuheim lehnen die Vorlage ab. Am deutlichsten ist die Zustimmung in der Stadt Zug mit 56,15 Prozent.

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