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Obwalden

Abstimmung über Marktplatz in Sarnen soll verschoben werden – der Kanton lehnt das Gesuch ab

Eine Beschwerde verlangt, die Abstimmung vom Sonntag in Sarnen über die Zukunft des Marktplatz-Areals auszusetzen. Der Gemeinderat sei seiner Informationspflicht im Vorfeld nicht ausreichend nachgekommen, wird kritisiert. Die vorgebrachten Mängel würden eine Verschiebung nicht gerechtfertigten, teilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement nun mit.
Die Landi ist ein Bestandteil der Abstimmung in Sarnen. (Bild Markus von Rotz (Sarnen, 5. Dezember 2018))

Franziska Herger

Der Regierungsrat hat aufgrund einer Abstimmungsbeschwerde zu prüfen, ob der Gemeinderat Sarnen seiner Informationspflicht im Vorfeld der Abstimmung vom 10. Februar ausreichend nachgekommen ist. An der Urne geht es um einen Kredit von 255 500 Franken für einen Investorenwettbewerb für den Marktplatz Sarnen. Bis zum Entscheid soll die Abstimmung ausgesetzt werden, verlangt der Beschwerdeführer. Sicherheits- und Justizdirektor Christoph Amstad hat nun vorsorglich entschieden, dass die vorgebrachten Mängel eine Verschiebung nicht rechtfertigen, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.

Der vorsorgliche Entscheid könne innert 30 Tagen angefochten werden, sagt Christoph Amstad. Auch die Anfechtung hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. «Die Abstimmung am Sonntag findet daher definitiv statt», so der Justizdirektor. Die Beschwerde sei kurzfristig eingereicht worden, heisst es in der Mitteilung weiter. Sie verlangt, dass der Gemeinderat die Entwicklungsvereinbarung zwischen den beteiligten Grundeigentümern – Genossenschaft Landi Obwalden und Einwohnergemeinde –, der Landi Unterwalden AG und der Fenaco Genossenschaft veröffentlicht. Die Vereinbarung halte die Zielsetzungen und Vorgaben für die Entwicklung des Standorts Marktplatz fest. Die darin enthaltenen Informationen seien deshalb von wesentlicher Bedeutung für die Abstimmung.

Abstimmung könnte auch nachträglich ungültig werden

Beschwerdeführer ist Fritz Isler, Sprecher des «Aktionskomitees für eine sinnvolle Nutzung des Marktplatzes», wie er auf Anfrage bestätigt. Dass schon heute klar ist, dass die Landi im Parterre der neuen Überbauung einziehen wird, ist für den Sarner nicht nachvollziehbar, zumal eine der beiden Parzellen der Gemeinde gehört. «Ich würde gerne wissen, ob in der Entwicklungsvereinbarung eine Begründung für dieses Exklusivrecht steht», beanstandet er. «Was, wenn einheimische Firmen an einer gewerblichen Nutzung des gemeindeeigenen Platzes interessiert wären?» Auch habe er die Beschwerde nicht absichtlich erst diese Woche eingereicht. «Ich habe erst am 1. Februar den Entscheid der Gemeinde erhalten, dass sie die Vereinbarung nicht veröffentlichen will.»

Gemeindeschreiber Max Rötheli bestätigt, dass man mit dem Beschwerdeführer in Kontakt gewesen sei. «Wir kamen aber zum Schluss, dass die wichtigsten Punkte aus der Vereinbarung als Grundlage des Investorenwettbewerbs bereits in die Abstimmungsbotschaft eingeflossen sind.» Den Platz als benachbarte Grundeigentümer mit der Landi gemeinsam zu entwickeln, ergebe für die Gemeinde Sinn.

Das Sicherheits- und Justizdepartement schreibt, man erachte die Informationen des Gemeinderats «als ausgewogen und umfassend. Die Stimmbürger verfügen auch ohne Einsicht in die Entwicklungsvereinbarung über genügend Informationen, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können». Der Hauptentscheid des Regierungsrats über die Abstimmungsbeschwerde steht noch aus. Er könnte unabhängig vom Ausgang der Abstimmung dazu führen, dass sie nachträglich als ungültig erklärt wird. Die Gemeinde werde zur Stellungnahme aufgefordert, sagt Christoph Amstad. Er will den Entscheid «zeitnah» fällen.

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