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Verwaltungsgericht
Zuger Geschäftsfrau werden 41 Franken Steuern erlassen – doch sie muss über 1000 Franken Busse und Gebühren zahlen
Eine Unternehmerin machte geltend, sie habe wegen gesundheitlicher Probleme ihre Steuerpflichten nicht erfüllen können. Die Einzelrichterin kommt zu einem anderen Schluss.
Die kantonale Steuerverwaltung an der Zuger Bahnhofstrasse.
Die Inhaberin einer Einzelunternehmung im Kanton Zug muss eine Busse von 900 Franken und Mahngebühren von 105 Franken bezahlen. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Verwaltungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil.