Verwaltungsgericht

Zuger Geschäftsfrau werden 41 Franken Steuern erlassen – doch sie muss über 1000 Franken Busse und Gebühren zahlen

Eine Unternehmerin machte geltend, sie habe wegen gesundheitlicher Probleme ihre Steuerpflichten nicht erfüllen können. Die Einzelrichterin kommt zu einem anderen Schluss.
Die kantonale Steuerverwaltung an der Zuger Bahnhofstrasse.
Foto: Matthias Jurt (4. 3. 2026)
Die Inhaberin einer Einzelunternehmung im Kanton Zug muss eine Busse von 900 Franken und Mahngebühren von 105 Franken bezahlen. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Verwaltungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-