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Sarnen

270’000 Franken statt 135’000 Franken: Klare Zustimmung zum Gemeindebeitrag an die Kantonsbibliothek

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung in Sarnen war gut besucht. Ab 2026 erhält die Kantonsbibliothek einen höheren Gemeindebeitrag. Zu reden gab aber die Abstimmungsvorlage zum Kollegiweg.
Die Kantonsbibliothek soll neu im ehemaligen Gebäude der Obwaldner Kantonalbank untergebracht werden.
Bild: Bild: Obwaldner Zeitung

Gemeindepräsident Jürg Berlinger konnte knapp 100 Stimmberechtigte zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung in der Aula Cher in Sarnen begrüssen. Zur Behandlung standen der Entscheid im Zusammenhang der Kantonsbibliothek sowie Orientierungen über zwei Vorlagen, die am 26. November an der Urne entschieden werden.

Jürg Berlinger präsentierte die Kreditvorlage, die zu einem höheren Gemeindebeitrag an die Kantonsbibliothek führt. Einleitend betonte er, dass die Kantonsbibliothek auch die Schulbibliothek der Gemeinde Sarnen ist, wie es das Kulturgesetz vorgibt. Das ehemalige OKB-Hauptgebäude mit Baujahr 1909 befindet sich im Besitz des Investors Bernhard Burch. Er hat sich bereit erklärt, die Immobilie auf eigene Kosten zu restaurieren, zur Bibliothek auszubauen und dem Kanton für mindestens 25 Jahre zu vermieten. Auf Antrag des Einwohnergemeinderates genehmigten die Stimmberechtigten einstimmig und diskussionslos den erhöhten Gemeindebeitrag von jährlich 270’000 Franken, gegenüber 135’000 Franken seit dem Jahr 2013.

Diskussion um den Kollegiweg

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung mit nur einer Kreditvorlage dauerte rund eine halbe Stunde und anschliessend orientierte Finanzchef Beat Odermatt über das Budget 2024. Darüber entscheiden die Stimmberechtigten am 26. November an der Urne. Der Voranschlag weist für das nächste Jahr einen Aufwandüberschuss von 36’400 Franken aus.

Die Initiative für die planungsrechtliche Absicherung des Fusswegs zwischen der Brünigstrasse und dem Spitalweg, die von Harald Woermann mit 112 Mitunterzeichnenden eingereicht wurde, löste eine längere Diskussion aus. Gemeindepräsident Jürg Berlinger präsentierte die Ausgangslage und erwähnte, dass die Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung formuliert ist. Der Einwohnergemeinderat hat sie für gültig erklärt. Neben der Initiative wurde zum Kollegiweg zusätzlich eine Petition mit rund 500 Unterschriften an den Gemeinderat eingereicht. Sie hat ihren Ursprung im schulischen Umfeld, da durch die Sperrung viele Schülerinnen und Schüler betroffen sind. In der Petition wird angeregt beziehungsweise darum gebeten, Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Klosters aufzunehmen, um die Öffnung des Weges zu erwirken.

Mit Nachdruck betonte Gemeindepräsident Jürg Berlinger: «Ein Fusswegrecht zugunsten der Öffentlichkeit kann nicht über den Zonenplan erreicht werden.» Daher empfiehlt der Einwohnergemeinderat, die Einzelinitiative abzulehnen. Harald Woermann, Erstunterzeichner der Initiative, sagte, dass die Initianten und der Gemeinderat das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die baldige Öffnung des Fusswegs. In der Ausgestaltung würden die Meinungen hingegen auseinandergehen. «Ein Wegrecht, das nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann man nicht versetzen», führte Gemeinderat Marcus Wälti aus. «Der Gemeinderat hört den Unmut aus der Bevölkerung gegenüber den Verantwortlichen des Benediktiner Kollegiums. Mit einem Ja zur Initiative würde zwar ein Zeichen gesetzt. Die sofortige Öffnung des Weges kann dadurch nicht erwirkt werden. Im Gegenteil: die Annahme der Initiative würde ein zusätzliches Problem schaffen, beispielsweise ein langwieriges juristisches Verfahren mit unbestimmtem Ausgang», führte Jürg Berlinger aus. Die Abstimmung zur Initiative findet ebenfalls am 26. November an der Urne statt.

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