Gesundheit

24-Stunden-Betreuung:  Präsenzzeitentschädigung, Ruhetage und Reisekosten werden neu geregelt

Am 1. September ist der überarbeitete Zuger Normalarbeitsvertrag (NAV) Privathaushalt in Kraft getreten. Neu sind auch Regelungen für die 24-Stunden-Betreuung enthalten. Was genau ändert sich?
Der revidierte Normalarbeitsvertrag (NAV) regelt neu auch die 24-Stunden-Betreuung.
Foto: Ute Grabowsky / photothek.net

Wenn Menschen eine 24-Stunden-Betreuung brauchen, ist das heute nicht mehr zwingend ein Grund, um ins Pflegeheim umzuziehen. Manche werden von Angehörigen betreut, andere stellen eine Pflegekraft ein, die bei ihnen wohnt, eine sogenannte Live-In-Betreuung. Nun hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Modell-Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindeststandards für die 24-Stunden-Betreuung entwickelt, wie die Zuger Volkswirtschaftsdirektion in einer Medienmitteilung schreibt.

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