Wenn Menschen eine 24-Stunden-Betreuung brauchen, ist das heute nicht mehr zwingend ein Grund, um ins Pflegeheim umzuziehen. Manche werden von Angehörigen betreut, andere stellen eine Pflegekraft ein, die bei ihnen wohnt, eine sogenannte Live-In-Betreuung. Nun hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einen Modell-Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindeststandards für die 24-Stunden-Betreuung entwickelt, wie die Zuger Volkswirtschaftsdirektion in einer Medienmitteilung schreibt.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.