Vorerst bleibt Luzern der Kanton mit der schweizweit kompliziertesten Vergabepraxis von Lotteriegeldern. Zwar sagte der damalige Justizdirektor Paul Winiker am 20. März letzten Jahres: «Man kann durchaus darüber diskutieren, ob 18 Zuweisungskategorien notwendig sind.» Worauf das Kantonsparlament ein Postulat überwiesen hat, welches einen einfacheren Zugang und eine transparentere Vergabe von Lotteriefondsgeldern forderte. Passiert ist seither aber noch nichts.
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