18 Monate bedingte Freiheitsstrafe – das fordert die Luzerner Staatsanwaltschaft für die fünf Angeklagten im VBL-Prozess , der am Dienstag beginnt. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das heisst, wenn die Angeklagten bei einem allfälligen Schuldspruch zwei Jahre lang straffrei bleiben, müssen sie nicht ins Gefängnis. Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf Männer, die damals in der operativen Leitung der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) tätig waren. Zu ihnen gehört auch der damalige Direktor Norbert Schmassmann.
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