Subventionsaffäre

18 Monate bedingt: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe im VBL-Prozess

Mitglieder des damaligen Kaders der Verkehrsbetriebe Luzern hätten die Subventionsgeber «arglistig irregeführt», heisst es in der Anklageschrift.
Worum geht es im VBL-Prozess? Nun sind erste Eckpunkte bekannt.
Foto: Boris Bürgisser (Luzern, 12. 11. 2024)

18 Monate bedingte Freiheitsstrafe – das fordert die Luzerner Staatsanwaltschaft für die fünf Angeklagten im VBL-Prozess , der am Dienstag beginnt. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das heisst, wenn die Angeklagten bei einem allfälligen Schuldspruch zwei Jahre lang straffrei bleiben, müssen sie nicht ins Gefängnis. Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf Männer, die damals in der operativen Leitung der Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) tätig waren. Zu ihnen gehört auch der damalige Direktor Norbert Schmassmann.

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