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Zug

1 Million Franken vom Esaf-Gewinn gehen an Projekte im Kanton Zug

Das Organisationskomitee des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests hat eine Stiftung gegründet und nimmt Gesuch um Unterstützung für Vorhaben in den Bereichen Sport, Kultur, Gesundheitsprävention und Soziales entgegen.
Christian Stucki (rotes Hemd) ist in Zug Schwingerkönig geworden, Joel Wicki (blaues Hemd) hat den Schlussgang verloren. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 25. August 2019))

(bier) Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (Esaf) war auch ein finanzieller Erfolg. Ein Teil der Mehreinnahmen wurde in Form einer höheren Entschädigung an die über 6'500 Chrampfer ausgeschüttet. Insgesamt wurden über 1,4 Millionen Franken an die freiwilligen Helfer respektive an deren Vereine ausbezahlt, teilt das Organisationskomitee mit.

Jenes hat nun zusammen mit dem Trägerverein beschlossen, dass das Festergebnis von rund 1,85 Millionen Franken nicht alleine den Zuger Schwingclubs und dem Zuger Kantonalen Schwingerverband zugutekommen soll. «Wir haben beschlossen einen Teil des Ergebnisses, nämlich eine Million Franken, zurück an die Bevölkerung des Kantons Zug zu geben. Das Esaf soll der Zuger Bevölkerung nachhaltig in Erinnerung bleiben und deshalb werden wir mit diesem Geld Anlässe und Projekte in den Bereichen Sport, Kultur, Gesundheitsprävention und Soziales unterstützen», wird der OK-Präsident Heinz Tännler in besagter Mitteilung zitiert.

Die eigens zu diesem Zweck neu gegründete Stiftung will beispielsweise «die Vielfältigkeit der kulturellen und sportlichen Anlässe im Kanton Zug weiter stärken und ausbauen» und unterstützt deshalb die jeweiligen Organisatoren mit finanziellen Beiträgen. Tännler sagt:

«Diese Anlässe tragen zur sportlichen und kulturellen Vielfalt im Kanton Zug bei und werden deshalb durch die Stiftung unterstützt.»

Gesuche um finanzielle Unterstützung können ab sofort über die Website eingereicht werden. Gemäss Zweckbestimmung unterstützt die Stiftung Anlässe und Projekte im Kanton Zug zu Gunsten der Zuger Bevölkerung in den Bereichen Sport, Kultur, Gesundheitsprävention und Soziales.

Stiftungsratspräsident Heinz Tännler könne sich vorstellen, dass die Stiftung einem Gesuch um Unterstützung der Feierlichkeiten zu 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton Zug stattgeben würde – sollte ein entsprechendes Gesuch eingehen, wie er gegenüber unserer Zeitung sagte. Er habe dies den Organisatorinnen auch entsprechend empfohlen.

Der Stiftungsrat hat laut Mitteilung weitere Anforderungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit ein Anlass oder ein Projekt unterstützt wird:

  • Der Antragsteller muss gemeinnützig sein. Es darf sich beim Antragsteller nicht um eine gewinnorientierte Institution handeln.
  • Der Antragsteller darf keine kommerziellen Interessen (auch nicht teilweise) verfolgen.
  • Politische Parteien werden nicht unterstützt.
  • Infrastrukturprojekte oder Projekte des Denkmalschutzes werden nicht unterstützt.
  • In den Bereichen Sport und Kultur werden nur Anlässe unterstützt.
  • In den Bereichen Soziales und Gesundheitsprävention werden Projekte und Anlässe unterstützt.
  • Die Stiftung macht kein klassisches Sponsoring.
  • Einzelpersonen werden nicht unterstützt.
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