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Luzern

1,75 Millionen für Luzerner Pflichtverteidiger – kaum eine Rückzahlung

Bei den Luzerner Gerichten und der Staatsanwaltschaft fallen für die Pflichtverteidiger hohe Kosten an. Diese könnten weiter steigen.
Die Luzerner Gerichte bleiben auf den Kosten für Pflichtverteidiger sitzen. (Symbolbild: Pius Amrein)

Yasmin Kunz

Eine beschuldigte Person in einem schweren Straffall hat das Recht, den Grund für die Anschuldigungen zu erfahren, jede Aussage zum Vorwurf sowie zur Person zu verweigern und jederzeit einen Anwalt herbeizuziehen. Letzteres gilt seit 2011.

Im Volksmund nennt man den Anwalt der ersten Stunde Pflichtverteidiger. Kann der Beschuldigte den amtlichen Verteidiger nicht selber bezahlen, bleiben die Kosten beim Gericht und der Staatsanwaltschaft hängen. 2013 musste das Kantonsgericht Luzern 1,5 Millionen Franken bezahlen. 2014 waren es bereits 1,75 Millionen. Budgetiert war jeweils deutlich weniger. 2015 ist man bei den Luzerner Gerichten davon ausgegangen, dass diese Kosten weiter steigen werden.

Wie eine Anfrage unserer Zeitung zeigt, ist diese Prognose ist nicht eingetroffen – zumindest vorerst. Die Ausgaben der letzten Jahre bewegen sich im ähnlichen Rahmen wie die Jahre zuvor. 2018 beliefen sich die Kosten für amtliche Verteidiger der Luzerner Gerichte auf rund 1,75 Millionen Franken. Im Jahr 2017 waren es knapp 1,4 und 2016 rund 1,8 Millionen Franken. Die Kosten, welche die Staatsanwaltschaft für Pflichtverteidiger zu tragen hat, werden nicht erhoben.

Gericht: «Entwicklung lässt sich nicht steuern»

Budgetiert waren für die amtliche Verteidigung des Kantonsgerichts und der erstinstanzlichen Gerichte wie etwa das Arbeitsgericht oder das Kriminalgericht pro Jahr jeweils zwei Millionen Franken oder gar etwas mehr. Ist man bei den Luzerner Gerichten überrascht, dass die Ausgaben nicht wie angenommen merklich gestiegen sind? Christian Renggli, Informationsbeauftragter des Kantonsgerichts Luzern, sagt: «Es ist schwierig, hierzu jeweils Prognosen abzugeben, zumal man die Entwicklung nicht steuern kann.»

Renggli betont jedoch, dass mit der Annahme zur Ausschaffungsinitiative im Jahr 2010 die Zahl der Fälle mit Pflichtverteidigern steigen könne. «Die Delikte nach Annahme der Initiative kommen jetzt in die gerichtliche Beurteilung.» In diesem Bereich dürfe man gespannt sein, wie sich diese auswirken würden. Grundsätzlich würden die Ausgaben wesentlich davon abhängen, welche Strafverfahren in den entsprechenden Jahren durch Gerichte beurteilt würden, erklärt Christian Renggli. «Der Abschluss aufwendiger Strafverfahren erhöht die Kosten.» Stützen lässt sich diese Aussage auch mit den eingegangenen Fällen bei der Luzerner Staatsanwaltschaft. Während die Kosten für Pflichtverteidiger im Jahr 2017 deutlich tiefer waren als 2016 und 2018, hat die Zahl der Fälle, welche bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind, 2017 mit fast 52'000 einen Höchstwert erreicht. Im vergangenen Jahr zählte die Staatsanwaltschaft rund 48'500 Fälle.

Bei wie vielen Strafverfahren ein Pflichtverteidiger zum Einsatz kam, wird gemäss Renggli nicht erhoben. Fakt ist aber: Ein Grossteil der Beschuldigten, die vom Anwalt der ersten Stunde Gebrauch gemacht haben, können die Kosten nicht zurückzahlen. Renggli sagt dazu: «Die meisten Personen befinden sich längerfristig in keiner günstigen wirtschaftlichen Situation, deshalb ist eine Rückforderung der Kosten für die amtliche Verteidigung lediglich in wenigen Fällen möglich.» Wie viel Geld letztlich zurückerstattet wird, hält das Gericht so nicht fest.

Heute wird schneller Anzeige erstattet

Interessant ist, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der eingestellten Verfahren deutlich zugenommen hat: 2014 zählte die Luzerner Staatsanwaltschaft auf 48'777 Fälle 3600 Einstellungen. Im vergangenen Jahr waren es 48'426 Fälle und 4420 eingestellte Verfahren. Auch in den Jahren dazwischen ist die Zahl der eingestellten Fälle immer angestiegen. Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, sagt zu dieser Entwicklung: «Die Anzahl Einstellungen variiert von Jahr zu Jahr.» Konkrete Gründe für den kontinuierlichen Anstieg gebe es nicht. Dennoch hat Kopp eine Vermutung, warum die Zahl der Einstellungen in den vergangen Jahren gestiegen ist: «Grundsätzlich stellt man bei der Staatsanwaltschaft fest, dass sich das Anzeigeverhalten in den letzten Jahren verändert hat. Ein Fehlverhalten wird heute viel schneller angezeigt.» Er sagt, es gebe vermehrt Fälle, bei denen keine strafrechtlich relevante Handlung nachgewiesen werden könne und der Fall deshalb eingestellt werde.

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