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Autoindustrie

Hohe Busse für Audi

Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht rund um die Dieselaffäre zahlt Audi eine Geldbusse von 800 Millionen Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft verhängte am Dienstag einen entsprechenden Bescheid, gegen den Audi kein Rechtsmittel einlegt.
Audi zahlt hohe Busse wegen Manipulation von Dieselmotoren. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/AP/CHRISTOPHE ENA

Die Audi AG verwies in einer Mitteilung vom Dienstag darauf, dass sie sich so "zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen" bekenne. Damit ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die VW-Tochter abgeschlossen. Der Bussgeldbescheid habe "keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre", hiess es in einer Mitteilung der Behörde.

Audi kündigte an, wegen des Bussgeldes "wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen" aus der Jahresprognose "deutlich" zu unterschreiten. Die Busse dezimiert auch "unmittelbar" das Konzernergebnis von Volkswagen, wie die Audi-Mutter in Wolfsburg mitteilte. Auch die mit 30,8 Prozent an VW beteiligte Porsche SE wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Sie rechnet für 2018 aber immer noch mit einem Nettogewinn von 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro.

Verschiedene Motoren betroffen

Bei den Ermittlungen ging es um V6- und V8-Dieselmotoren von Audi aus den Jahren seit 2004. Zudem warf die Staatsanwaltschaft Audi vor, "nicht erkannt zu haben", dass in zwei von Volkswagen entwickelten Dieselmotoren-Typen Software verbaut war, die den Schadstoffausstoss auf dem Prüfstand drosselte.

Laut Staatsanwaltschaft setzt sich der Bussgeldbescheid zusammen aus dem gesetzlichen Höchstmass von fünf Millionen Euro für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten und 795 Millionen Euro zur Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile, die Audi aus dem pflichtwidrigen Verhalten gezogen hat. "Hierbei wurden Gewinne aus der Veräusserung der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungskonformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbsvorteile berücksichtigt", erläuterte die Behörde.

Dem seien die bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenüber gestellt worden; zudem seien die in den USA wegen der Dieselaffäre geleisteten "erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen" berücksichtigt worden. Zivilrechtliche Ansprüche wegen der Abgasaffäre blieben von dem Bussgeldbescheid unberührt. (sda/awp/reu)