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Vereinsbeitrag

Soziale Absicherung - was gilt neu?

Die Schwyzer Bäuerinnen & Landfrauen und die Kantonale Bauernvereinigung (BVSZ) informierte gemeinsam mit Agrisano über die soziale Absicherung.
Interessierte Bäuerinnen und Bauern lauschen den Ausführungen.
Bild: zvg

Die Schwyzer Bäuerinnen & Landfrauen und die Kantonale Bauernvereinigung (BVSZ) führten gemeinsam mit der Agrisano kürzlich in Rothenthurm eine gut besuchte Informationsveranstaltung zur sozialen Absicherung durch.

Über 50 Personen, darunter auch einige Männer, nutzten die Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen zur sozialen Absicherung in der Landwirtschaft zu informieren.

Ab 2027 neue Voraussetzung für Direktzahlungen

Silvia Odermatt, vom Hauptsitz der Agrisano Versicherungen AG und Myrtha Mathis, Regionalstellenleiterin Agrisano Schwyz, erklärten kompetent und praxisnah die gesetzlichen Vorgaben sowie die verschiedenen Möglichkeiten der sozialen Absicherung.

Ab dem 1. Januar 2027 ist die soziale Absicherung der Partnerinnen und Partner eine Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann spätere Überraschungen vermeiden. Frühzeitig handeln lohnt sich. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz rechtzeitig zu überprüfen, nicht nur jenen des Partners oder der Partnerin, sondern auch den eigenen. Eine gute Absicherung schafft Sicherheit und ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Betriebsführung.

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