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Dopingfall im Mountainbike

Sperre vorerst aufgehoben: Mathias Flückiger darf wieder starten 

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat die provisorische Sperre gegen den Olympiazweiten im Mountainbike per sofort aufgehoben. Damit ist die Frage, ob es zu einer Verurteilung kommt, allerdings noch nicht vom Tisch.

Mathias Flueckiger ist ab sofort nicht mehr wegen Dopings gesperrt.
Bild: Maxime Schmid / KEYSTONE

Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für den Schweizer Mountainbiker Mathias Flückiger. Die zuständige Disziplinarkammer hat die am 18. August von Swiss Sport Integrity (vormals Antidoping Schweiz) ausgesprochene provisorische Sperre aufgehoben.

Dem 34-jährigen Olympiazweiten von Tokio wurde in einer Wettkampfkontrolle anlässlich der Schweizer Meisterschaft vom 5. Juni die anabole Substanz Zeranol im Urin nachgewiesen. Dies allerdings in einer minimalen Menge von 0,3 Nanogramm pro Milliliter.

Weil damit der Schwellenwert der Welt-Antidoping-Agentur Wada von 5,0 ng/ml unterschritten ist, wurde der Befund nicht automatisch als positive Dopingprobe, sondern als atypischer Befund gewertet. Es lag danach in der Kompetenz der nationalen Antidoping-Behörde, wie sie das Kontrollergebnis werten will.

Swiss Sport Integrity hat Flückiger nach gut zweimonatiger Untersuchung einen Tag vor dessen EM-Einsatz provisorisch gesperrt. Die juristische Vertretung des Fahrers wirft der Kontrollbehörde vor, sich dabei nicht an das vorgegebene Verfahren der Wada gehalten zu haben.

Unterschiede zum Fall Wilson für Einsprache

Das aktuelle Urteil der DK greift dem Entscheid des ordentlichen Verfahrens allerdings nicht vor. Noch bedeutet es keinen Freispruch aller Dopingvorwürfe. Bis definitiv Klarheit herrscht, dauert es. Je nach Ausgang des Verfahrens muss sich auch noch der Internationale Gerichtshof in Lausanne (CAS) als zweite Instanz um den Fall Flückiger kümmern.

Ebenso ein Thema könnte eine Einsprache von Wada und oder Internationalem Radverband gegen die Aufhebung der provisorischen Sperre sein. Zur Erinnerung: Auch im Fall des inzwischen verurteilten Sprinters Alex Wilson hatte die DK die provisorische Sperre mit Verweis auf ein ähnlich gelagertes CAS-Urteil in einem Fall gegen einen US-Leichtathlet aufgehoben.

Dies wurde von der Wada und von World Athletics nicht akzeptiert. Letztlich war der Rekurs erfolgreich und das CAS setzte die provisorische Sperre gegen Wilson wenige Tage vor den Olympischen Spielen in Tokio wieder ein. Damals galten jedoch wegen dem anstehenden Grossanlass andere Verfahrensregel als beim aktuellen Fall.

Es wird spannend zu beobachten sein, ob in den kommenden 21 Tagen im Fall von Mathias Flückiger eine Organisation ans CAS gelangt, um die provisorische Sperre wieder einzusetzen. Aufgrund der umstrittenen Vorgeschichte und der unklaren Rechtslage ist eher nicht davon auszugehen.

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