Es bleibe bei der Anordnung vom 31. Mai, teilte das Gericht mit. Die IAAF hatte am 7. Juni einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Regel gestellt.
Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Bundesgericht setzte eine Regel der IAAF vorübergehend ausser Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Semenya, die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin, darf daher bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter) antreten.
Wie lange die "superprovisorische Anordnung" vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit. (sda/dpa)
Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!