Dies beschlossen die Klubvertreter der Swiss Football League (SFL) am Freitag an einer ausserordentlichen Generalversammlung.
Geregelt wurden auch die Zuständigkeiten im Falle eines Meisterschaftsabbruchs. Ein solcher kann durch Beschluss der Generalversammlung der SFL oder auf behördliche Anordnung hin erfolgen. Das Klassement nach der letzten vollständig gespielten Runde gilt als Schlusstabelle, bei weniger als 18 gespielten Runden wird die Meisterschaft nicht gewertet. (sda)
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