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Spanien

Cristiano Ronaldo von Richterin angehört

Cristiano Ronaldo muss erstmals zum Vorwurf des Steuerbetrugs Stellung beziehen. Nach der Anhörung in Madrid wird die Untersuchungsrichterin entscheiden, ob der Weltfussballer angeklagt wird.
Cristiano Ronaldo kann derzeit nicht nur den Ball im Auge haben
Bild: KEYSTONE/EPA/YURI KOCHETKOV

An seinem womöglich "härtesten Tag" wählte Cristiano Ronaldo den abgeschirmten Hintereingang durch die Garage des Gerichtsgebäudes in Pozuelo de Alarcon. Nur die Richterin Monica Gomez Ferrer bekam den millionenschweren Star für eineinhalb Stunden zu Gesicht - dies für eine Anhörung.

Vor den zahlreichen wartenden Journalisten äusserte sich Ronaldo weder bei seinem Eintreffen am Gericht noch im Anschluss an die Anhörung. Stattdessen liess er von einem Sprecher eine Erklärung verlesen, in der er bestätigte, dass die Justiz am Montag ein Ermittlungsverfahren einleitete. Dieses beziehe sich ausschliesslich auf seine Einnahmen des Jahres 2014 für Fotorechte von Werbekampagnen des Zeitraums 2011 bis 2020. Der 32-jährige Portugiese wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft erneut von sich: "Ich habe niemals etwas versteckt, noch habe ich vorgehabt, Steuern zu hinterziehen."

Für Cristiano Ronaldo geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 14,7 Millionen Euro. Nach dem Termin hat die Untersuchungsrichterin Gomez Ferrer, die in Justizkreisen als hart gilt, bis zu 18 Monate Zeit, um über die Eröffnung eines Prozesses gegen den Champions-League-Sieger und Europameister zu entscheiden. Bei einer Verurteilung droht CR7 eine mehrjährige Haftstrafe.

Viele Fussballstars und auch andere Persönlichkeiten wie etwa die weltberühmte Opernsängerin Montserrat Caballé mussten in Spanien bereits wegen Steuerbetrugs auf die Anklagebank. Berühmtestes Ziel der Fahnder war Ronaldos sportlicher Erzrivale Lionel Messi. Der Profi des FC Barcelona wurde wegen Steuerhinterziehung von 4,1 Millionen Euro zu 21 Monaten Haft verurteilt. Bei Strafen von bis zu zwei Jahren müssen nicht vorbestrafte Angeklagte in Spanien jedoch in der Regel nicht ins Gefängnis. (sda/dpa)

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