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Clever sanieren und Fördergelder nutzen

Infoabend: Abschaffung des Eigenmietwerts – was jetzt?

Wenn Ihre Liegenschaft älter als zehn Jahre ist, verliert sie sehr wahrscheinlich mehr Energie, als Ihnen bewusst ist. Gerade bei älteren Gebäuden entweicht Wärme oft unbemerkt über das Dach, die Fassade oder die Fenster. Das kostet Sie jedes Jahr unnötig Geld und reduziert den Wert Ihrer Immobilie langfristig.
in Zusammenarbeit mit EWS
Kundengespräch bei der Aufnahme der Liegenschaft.
Bild: Copyright by André Herger

Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung am Dienstag, 14. April 2026, ab 18.30 Uhr am EWS-Hauptsitz in Ibach. Erfahren Sie mehr über den Einfluss der Abschaffung des Eigenmietwerts auf energetische Gebäudesanierungen, Photovoltaikanlagen, Energiespeicher und Fördermöglichkeiten.

Finanzierung und Fördergelder

Bevor ein Sanierungs- oder Renovationsprojekt umgesetzt werden kann, gibt es vorab einige wichtige Fragen zu klären. Die Experten von EWS, der Raiffeisen Rigi und vom Kanton Schwyz informieren Sie umfassend zur Finanzierungsplanung und darüber, wie Sie die Fördermöglichkeiten optimal nutzen können.

Abschaffung des Eigenmietwerts

Im Herbst 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Diese wird voraussichtlich 2028 in Kraft treten. Dadurch fallen auf Bundesebene viele der bisherigen Steuerabzüge und Teile der Fördergelder für Energiesparmassnahmen und Modernisierungen für selbstgenutzte Wohnliegenschaften weg. Bei vermieteten oder verpachteten Objekten ist der Liegenschaftsunterhalt hingegen weiterhin unbeschränkt abzugsfähig. Wie die Detailausgestaltung auf kantonaler Ebene (insbesondere für Zweitwohnungen) aussehen wird, ist noch nicht abschliessend definiert. Diese Regelungen können sich kantonal auch unterscheiden.

Nutzen Sie die aktuelle Übergangsphase!

Gerade jetzt können Investitionen in Ihre Liegenschaft besonders attraktiv sein. Es empfiehlt sich deshalb, diesen Zeitraum zu nutzen, um Sanierungs- und Renovationsvorhaben umzusetzen, solange diese noch steuerlich abziehbar sind. Neben den steuerlichen Abzügen und den Fördergeldern profitieren Sie dank einer energetischen Gebäudesanierung von langfristig niedrigeren Betriebskosten und einem Werterhalt Ihrer Liegenschaft.

Angebot aus einer Hand

Durch die Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie durch unsere Experten erhalten Sie einen Überblick über den Zustand und die Schwachstellen Ihrer Liegenschaft. Auf Basis der erhobenen Daten und Informationen erstellen wir für Sie ein massgeschneidertes Konzept für eine sinnvolle, gut geplante und nachhaltige energetische Gebäudesanierung. Auf Wunsch können auch weiterführende Möglichkeiten wie Photovoltaikanlagen, Energiespeicher und E-Mobilität im selben Schritt abgeklärt werden. Mit dem Know-how vom Team Rot bieten wir Ihnen eine Rundum-Gesamtlösung aus einer Hand.

Eckdaten zum Infoabend

Dienstag, 14. April 2026 von 18.30 bis 20.00 Uhr mit
anschliessendem Apéro am EWS Hauptsitz an der
Gotthardstrasse 6 in Ibach.

Wir freuen uns, Sie an unserem Infoabend zu begrüssen. Für eine bessere Planung bitten wir um eine vorgängige Anmeldung via unter ews.ch/infoabend.