Anders als bei der Ehe kennt das Schweizer Recht keine spezifischen Vorschriften für das Konkubinat. Es besteht weder eine gegenseitige Unterhaltspflicht noch ein gesetzliches Erbrecht. Und wird ein Partner urteilsunfähig, gibt es ohne Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung kaum Auskunfts- und Vertretungsrechte. Was in der Ehe selbstverständlich ist, muss im Konkubinat aktiv gestaltet werden.
Partner im Todesfall absichern
Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben. Ohne Testament oder Erbvertrag gehen sie leer aus und können beim Nachlass nicht mitbestimmen. Gehört das gemeinsame Zuhause dem verstorbenen Partner, kann auch die Wohnsituation gefährdet sein. Mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich der Partner als Erbe einsetzen oder mit einem Vermächtnis begünstigen. Dabei sind die Pflichtteile von Nachkommen und Ehegatten resp. eingetragenen Partnern zu beachten. Regeln Sie auch, wem das vererbte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Partners zukommen soll.
Vorsorge und Steuern prüfen
Aus der AHV erhält der Konkubinatspartner keine Hinterlassenenleistungen. Leistungen der Pensionskasse und der 3. Säule hängen wiederum von den Voraussetzungen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung ab. Prüfen Sie deshalb, welche Begünstigungen Ihnen offenstehen und melden Sie Ihren Partner rechtzeitig an. Eine Todesfallrisikoversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Der Kanton Schwyz erhebt keine Erbschaftssteuer; ein Wohnsitz oder eine Liegenschaft in einem anderen Kanton kann jedoch Steuern auslösen.
Zu Lebzeiten Klarheit schaffen
Ein Konkubinatsvertrag regelt etwa Kosten, Unterhalt, Kinderbetreuung, Vorsorge und gemeinsames Wohneigentum für den Fall einer Trennung. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie bei Urteilsunfähigkeit persönlich, finanziell und rechtlich vertritt. Er muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet sein. Eine Patientenverfügung hält medizinische Wünsche fest und kann den Partner als Vertrauensperson bezeichnen. Sie ist zu datieren und zu unterschreiben.
Wer früh klare Vereinbarungen trifft, schützt sich und den Partner vor späteren Konflikten.
