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Sponsored:  Ratgeber rund ums Geld

Anlagen – ein ideales Geschenk für Kinder

Bei Geldanlagen gibt es einen einfachen Grundsatz: je länger der Anlagehorizont, desto besser. Denn wenn das Geld möglichst langfristig angelegt wird, können kurzzeitige Kursschwankungen problemlos ausgeglichen werden. Es bietet sich deshalb an, bereits im Kindesalter mit Geldanlagen zu beginnen.
in Zusammenarbeit mit der Schwyzer Kantonalbank

Anlegen leicht gemacht
Sind also die Zeiten vorbei, in denen die Kinder ihre Batzen in ein Kabi-Kässeli werfen und dieses dann zur Bank bringen? Keineswegs. Aber parallel dazu einen Fondssparplan zu eröffnen, lohnt sich bestimmt. Denn: Die Rendite von Anlagen übersteigt diejenige von Konten langfristig meist substanziell. Nun sind aber Kinder in der Regel noch keine Anlagespezialistinnen oder -spezialisten. Das müssen sie auch nicht. Eine gute Lösung bietet der Kabi- oder später der REDy-Fondssparplan. Er eignet sich ideal als Geschenk für Gottis, Göttis, Grosseltern oder Eltern. Aber auch die Erwachsenen müssen keine Profis in Sachen Anlagen sein. Wenn Sie in einen Anlagefonds investieren, müssen sie keine eigenen Anlageentscheide treffen. Die Expertinnen und Experten der Schwyzer Kantonalbank übernehmen die professionelle Verwaltung.

Regelmässigkeit zahlt sich aus
Entscheiden Sie sich dafür, einem Kind einen Fondssparplan zu schenken, bestimmen Sie über den Betrag, den Sie investieren. Dabei spielt der Beitrag keine Rolle. Schon kleine Beträge lohnen sich. Beim Kabi- oder REDy-Fondssparplan ist eine Einlage bereits ab 20 Franken möglich. Mit einem Dauerauftrag investieren Sie regelmässig, unkompliziert und in einem für Sie idealen Rhythmus. Mit regelmässigen Investitionen profitieren Sie zudem vom sogenannten Durchschnittskosteneffekt. Je nach Kurs erwerben Sie unterschiedlich viele Anteile – bei hohen Kursen weniger, bei sinkenden Kursen mehr. Langfristig kaufen Sie so Ihre Fondsanteile günstiger als mit einer grösseren Einzelinvestition.

Kinder aktiv einbeziehen
Bis zur Übergabe des Plans verfügen Sie selber über das Vermögen. Sie können aber das beschenkte Kind schon früh aktiv miteinbeziehen. Sie können zusammen beispielsweise den Fortschritt der Anlagen verfolgen. So kann das Kind nachvollziehen, was gerade mit dem angelegten Geld geschieht. Beim Erreichen der Volljährigkeit wird dann von der Schwyzer Kantonalbank eine Geschenkurkunde erstellt, die Sie dem oder der Jugendlichen überreichen können. Die beschenkte Person kann den Fondssparplan problemlos weiterführen und profitiert bis zum Alter von 26 Jahren von den Vorzugskonditionen – der halben All-in-Fee des konventionellen Fondssparplans.

Silvan Holdener, Filiale Unteriberg, Schwyzer Kantonalbank