Die beiden Bauern aus einer Gemeinde im inneren Kantonsteil von Schwyz machten sich gemäss den inzwischen rechtskräftigen Strafbefehlen laut Beamtendeutsch des «fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer» schuldig. Sie wählten letzten Winter einen denkbar ungünstigen Zeitpunkt, um auf ihren Feldern Gülle auszutragen, und das grossflächig auf über 14’000 Quadratmetern in einer Grundwasserschutzzone.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

