Innerschwyz

Zwei Bauern güllnen in den Schnee – und gefährden die Wasserversorgung

Die Staatsanwaltschaft hat zwei Landwirte aus der Region verurteilt. Sie trugen in einer Schutzzone Gülle aus. Ein Pumpwerk musste vom Netz genommen werden.
Güllnen im Winter kann strafrechtliche Folgen haben.
Foto: Symbolbild

Die beiden Bauern aus einer Gemeinde im inneren Kantonsteil von Schwyz machten sich gemäss den inzwischen rechtskräftigen Strafbefehlen laut Beamtendeutsch des «fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer» schuldig. Sie wählten letzten Winter einen denkbar ungünstigen Zeitpunkt, um auf ihren Feldern Gülle auszutragen, und das grossflächig auf über 14’000 Quadratmetern in einer Grundwasserschutzzone.

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