Bundesgericht

Zu grosses Gersauer Haus hielt auch vor Bundesgericht nicht stand

Der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht hatten den Entscheid des Gersauer Bezirksrates korrigiert.
Der Streit um ein Bauprojekt auf dieser Parzelle an der Unterstrickstrasse wurde nun vor Bundesgericht behandelt.
Foto: Andreas Seeholzer

Der Bau eines Wohnhauses an erhöhter Lage mit Sicht auf den Vierwaldstättersee hätte in Gersau etwas Besonderes werden sollen. Geplant war im steil abfallenden Hang im Perimeter des Gestaltungsplanes «Unterstrick» ein 17 Meter breites Wohnhaus mit Garagengeschoss und Zufahrt zur Unterstrickstrasse, ein mit Fenstern versehenes erstes Untergeschoss namentlich für Fitness- und Wellnessnutzung und zwei Geschosse für Wohnnutzung. Gegen Westen war auf der Höhe des ersten Untergeschosses ein 4,94 Meter breiter und gegenüber der Südfassade ein um 2,10 Meter zurückversetzter Anbau für ein Innenschwimmbad vorgesehen. Auf dessen Flachdach sollte eine überdachte Terrasse und darüber ein ebenfalls überdachter Balkon errichtet werden.

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