Schwyz

Zieht beim Kanton die «Vetterliwirtschaft» ein?

Beim Kanton Schwyz gibt es keine Regeln, die sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen der Mitarbeitenden befassen. Das sei falsch, sagt eine Expertin.
Die kantonale Verwaltung im alten AHV-Gebäude mit dem Finanzdepartement.
Foto: Erhard Gick

Dass sich Mitarbeitende am Arbeitsplatz verlieben, kommt vor, und dass daraus langfristige Beziehungen entstehen, ist erst recht häufig. Dass aber ein Chef mit einer an der gleichen Stelle beschäftigten Mitarbeiterin verheiratet ist, ist aussergewöhnlich und wird in verschiedenen Firmen verboten. Dafür sorgen entsprechende Regulative.

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