Der Abriss des Luxram-Gebäudes beim Bahnhof Arth-Goldau verzögert sich mindestens um ein Jahr. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Heimatschutzes ans Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Das Bundesgericht hat dem Heimatschutz in Sachen Luxram-Abbruch teilweise recht gegeben. Was bedeutet das für Sie?
Wir sind hocherfreut über das Urteil. Das Luxram-Gebäude hat laut Fachleuten einen erheblichen kulturellen, industriegeschichtlichen und kunsthistorischen Wert, weshalb es nicht abgerissen werden darf.
Was sind aus Ihrer Sicht die Folgen des Urteils?
Das Bundesgericht hat diverse Widersprüche und Mängel im Vorgehen der Behörden festgestellt. Diese müssen jetzt bereinigt werden. Sofern die Beschwerdelegitimation des Heimatschutzes bestätigt wird, muss über den Abbruch umfassend entschieden werden.
Gemäss Gemeinde muss der Besitzer ein Abbruch- und Entsorgungskonzept für rund 100’000 Franken erstellen lassen, dann entscheidet das Verwaltungsgericht von Neuem. Heisst das – salopp formuliert – am Schluss nicht einfach: Ausser Spesen nichts gewesen?
Das Bundesgericht hat den Weg nicht konkret vorgegeben, wie die Mängel zu beheben sind. Entsprechend kann der Heimatschutz über das weitere Vorgehen keine Angaben machen, da die Verfahrensleitung bei den Behörden liegt.
Gehen Sie davon aus, dass das Verwaltungsgericht beim zweiten Mal die Abbruchbewilligung der Gemeinde Arth aufhebt? Ist für Sie der erneute Gang zum Bundesgericht schon vorprogrammiert?
Wie das Verfahren weitergeht, haben die Behörden zu beschliessen. Alternativ sollten die Betroffenen mit dem Heimatschutz gemeinsam eine Lösung suchen, wie wir das schon lange fordern. Warum dies bisher versäumt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Dass gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann, hat die Gemeinde Schwyz beim Zeughausareal vorgemacht.
Gemäss der Gemeinde Arth ist strittig, ob der Heimatschutz formell überhaupt beschwerdeberechtigt ist. Es gehe letztlich um eine gewässerrechtliche Bewilligungsfrage. Sehen Sie das auch so?
Beim geplanten Abbruch besteht die Gefahr, dass das Grundwasser verunreinigt wird. Diesbezüglich war das Vorgehen der Behörden widersprüchlich und mangelhaft. Es geht im laufenden Verfahren nicht nur um eine gewässerrechtliche Bewilligungsfrage, sondern um den Abbruch, mit dem der Heimatschutz nicht einverstanden ist.





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