In einem Rechtsverfahren wurde die Frage gestellt, ob der 1937 künstlich erstellte Sihlsee heute noch als künstliches Gewässer eingestuft werde. Antworten dazu liefert das Schwyzer Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 3. Februar: Eine Qualifikation des Sihlsees als künstliche Seeanlage sei kaum beziehungsweise «nicht mehr haltbar».
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