Die Gemeinde Schwyz stimmte am Sonntag über eine Vorlage ab, die durchaus für Gesprächsstoff im Dorf sorgte. Denn Grundeigentümerinnen und -eigentümer, die von einer Um- oder Aufzonung profitieren, sollen künftig eine zweckgebundene Mehrwertabgabe in Höhe von 20 Prozent zahlen – sofern ihr Grundstück in einem Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht liegt.
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