Urkantone

Weniger Probleme mit Hunden

2024 gab es weniger Meldungen zu beissenden oder aggressiven Hunden – die Anzahl der Tierschutzfälle nahm hingegen zu.
Die Hunde der Rasse American Staffordshire gelten als gefährliche Hunde.
Foto: Andreas Seeholzer

Der Vollzug der kantonalen Hundegesetzgebungen liegt eigentlich bei den Kantonen. Bei gefährlichen Hunden liegt die Zuständigkeit im Rahmen der öffentlichen Sicherheit gemäss Konkordat der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden beim Laboratorium der Urkantone (Laburk). Als gefährliche Hunden gelten jene, die Bissvorfälle verursachen oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen.

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