Die Beschwerde, die in der Gemeinde Schwyz das Budget stoppte und dafür sorgte, dass die Gemeinde nur noch das Allernötigste ausgeben durfte, ist zwar vom Tisch (wir berichteten). Trotzdem plagen die Gemeindebehörde erneut ernste Sorgen. Das Schwyzer Verwaltungsgericht lehnte die gegen den Schutzzonenplan eingereichte Beschwerde zwar vollumfänglich ab. Mittlerweile wurde dieser Entscheid von den Beschwerdeführern aber vor Bundesgericht gezogen. Bis dieses entschieden hat, kann der Schutzzonenplan der Gemeinde Schwyz, den das Stimmvolk im vergangenen Jahr an der Urne deutlich gutgeheissen hat, nicht in Kraft gesetzt werden.
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