Asyl

Warum der Kanton Schwyz überhaupt die Nothilfeunterkunft Kaltbach betreibt

Fällt die Nothilfeunterkunft Kaltbach für abgewiesene Asylsuchende weg, wenn das Bundesasylzentrum Buosingen realisiert ist?
Die Nothilfeunterkunft im Kaltbach bei Schwyz.
Foto: Andreas Seeholzer

Eigentlich ist es klar: Wer einen negativen Asylentscheid erhalten hat, muss das Land verlassen. Was auf den ersten Blick eindeutig erscheint, ist in der Praxis aber alles andere als einfach. Denn einige der Asylsuchenden mit einem negativen Entscheid können und wollen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-