Klar, erst kommen der Advent und Weihnachten, dann noch die Silvestersause. Danach aber müssen sich die Parteien, und wer sonst im Wahlkampf mitmischen will, sputen. Bis am 11. Januar sind die Kandidaturen bei der jeweiligen Gemeindekanzlei einzureichen. Die Kandidaturen für den Regierungsrat sind ebenfalls bis dann bei der Staatskanzlei zu melden. Die Gesamterneuerungswahlen finden am 3. März statt. Nachwahltermin ist der 14. April, gleichzeitig mit den Bezirks- und Gemeinderatswahlen.
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