Kanton Schwyz

Wahlunterlagen 2024 gibts frei Haus zur Fasnachtszeit

Die Gesamterneuerungswahlen im Kanton Schwyz finden am 3. März 2024 statt. Wahlvorschläge müssen bis am 11. Januar bei den Gemeindekanzleien beziehungsweise der Staatskanzlei eingereicht werden.
Der Winter naht und damit auch der Schwyzer Wahlfrühling.
Foto: Petra Imsand

Klar, erst kommen der Advent und Weihnachten, dann noch die Silvestersause. Danach aber müssen sich die Parteien, und wer sonst im Wahlkampf mitmischen will, sputen. Bis am 11. Januar sind die Kandidaturen bei der jeweiligen Gemeindekanzlei einzureichen. Die Kandidaturen für den Regierungsrat sind ebenfalls bis dann bei der Staatskanzlei zu melden. Die Gesamterneuerungswahlen finden am 3. März statt. Nachwahltermin ist der 14. April, gleichzeitig mit den Bezirks- und Gemeinderatswahlen.

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