«Die im sonderpädagogischen Bereich tätigen Fachpersonen müssen über einen EDK-anerkannten Ausbildungsabschluss verfügen.» So hält es das Sonderpädagogische Konzept des Kantons Schwyz fest. Doch ein Blick in die Statistik über den Diplomstatus der Schwyzer Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zeigt: Von den im Schuljahr 2017/18 als IF- (Integrative Förderung), IS- (Integrative Sonderschulung) und Klassenlehrpersonen Kleinklasse/Werk und HZ (Heilpädagogisches Zentrum) tätigen 328 Lehrpersonen arbeiten nur 234 mit dem entsprechenden EDK-anerkannten Masterabschluss in Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik.
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