Chräbelstrasse

Verwaltungsgericht gibt dem Gewerbe in Goldau Perspektiven

Die Chräbelstrasse kann ausgebaut werden. Das hat das Schwyzer Verwaltungsgericht entschieden und macht damit den Weg für weitere Pläne frei.
Die Beschwerde gegen die Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse hatte weder vor der Regierung noch vor Verwaltungsgericht den Hauch einer Chance.
Foto: Jürg Auf der Maur

Grosses Aufatmen im Arther Rathaus und beim lokalen Gewerbe: Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Teilnutzungsplanung Chräbelstrasse – wie zuvor bereits die Regierung – in allen Punkten abgelehnt.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 389.-