Eine junge Verkäuferin in einem Tankstellenshop in der Region Innerschwyz ist soeben durch die kantonale Staatsanwaltschaft wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst rechtskräftig verurteilt worden. Die Mitarbeiterin muss eine Busse plus Verfahrenskosten von gesamthaft 1500 Franken bezahlen. Weigert sie sich, wird eine achttägige Freiheitsstrafe angeordnet.
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