Kanton Schwyz

Verjährungsfrist von Beamten ist überholt

Die Schwyzer Regierung erachtet eine Anpassung des Staatshaftungsgesetzes als «wohlbegründet».
Die Verjährungsfrist für fehlbare Beamte soll verlängert werden.
Foto: Keystone

Am 14. April haben FDP-Kantonsrat Thomas Grieder (Wollerau) und vier Mitunterzeichnende eine Motion eingereicht und darin eine Anpassung des Schwyzer Staatshaftungsgesetzes (StHG) gefordert, welches die Haftung des Gemeinwesens – also von Kanton, Bezirken oder Gemeinden – regelt. Sie störten sich daran, dass die im Staatshaftungsgesetz festgelegten Verjährungsfristen nicht mehr privatrechtlichen Verjährungsfristen entsprechen, die auf nationaler Ebene im Obligationenrecht (OR) geregelt sind. Sie verwiesen auf die vom Bundesparlament beschlossene OR-Änderung, die 2020 in Kraft getreten ist. Damals wurden die Verjährungsfristen im Privatrecht verlängert, bei der sogenannten relativen Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre und bei der absoluten Verjährungsfrist bei Personenschäden auf 20 Jahre. Im Schwyzer Staatshaftungsgesetz sind die Fristen aber immer noch kürzer (der «Bote» berichtete).

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