«Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unterstützt die Vorlage der Schwyzer Regierung für ein kantonales Veloweggesetz», heisst es in einer Mitteilung des Kantons Schwyz. Das Gesetz regelt Bau und Unterhalt kantonaler Velowege. Die Kantone haben gemäss Bundesauftrag dafür zu sorgen, dass die bestehenden und vorgesehenen Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit innert fünf Jahren in behördenverbindlichen Plänen festgehalten und diese Pläne periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Mit dem kantonalen Veloweggesetz werden die Planungsgrundsätze für die Velowegnetze, die Aufgaben des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden sowie weiterer Strassenträger umschrieben und die Finanzierung geregelt.
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