Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie mehrfachen Inzests. Auf die Anordnung einer ambulanten Massnahme wurde verzichtet. Der Beschuldigte wird zudem für 15 Jahre der Schweiz verwiesen. Nebst der neun Jahre Gefängnis muss er seiner Tochter 1020 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 35'000 Franken bezahlen. Dem gemeinsam mit seiner Tochter gezeugten Sohn muss er eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen. Schliesslich hat er die Verfahrenskosten von über 175'000 Franken zu tragen. Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (one)
Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.