Schwyz/Lausanne

Immer wieder Delikte: Unverbesserlicher muss gehen

Das Bundesgericht in Lausanne gibt den Schwyzer Behörden recht, die einem Serben nach über 30 Jahren die Aufenthaltsbewilligung entzogen haben.
Das Bundesgericht hat entschieden.
Foto: Keystone

Kurz nach seiner Geburt nahmen ihn seine Eltern im Rahmen des Familiennachzugs Ende 1990 in die Schweiz mit. Seit 1996 ist er im Besitz einer Niederlassungsbewilligung. Ende 2016 zog der heute 35-jährige Serbe vom Kanton Solothurn in den Kanton Schwyz. Hier lebt er mit seiner kroatischen Freundin zusammen.

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