Strafgericht

Unfall vorgetäuscht

Ein Österreicher wurde wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt.
Justitia am Rathaus Schwyz.
Foto: PD

Ein 46-jähriger Österreicher, der in Innerschwyz eine Firma im Sanitärbereich führte, ist vom Strafgericht Schwyz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden. Die Probezeit für die bedingten Strafen beträgt drei Jahre. Zudem ist dem Ausländer, dessen Aufenthalt derzeit unbekannt ist, weshalb er am abgekürzten Verfahren nicht teilnahm, eine fünfjährige Landesverweisung aufgebrummt worden. Schuldig befunden wurde er des versuchten Betrugs, der Urkundenfälschung und der mehrfachen vorsätzlichen Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Schliesslich machte er sich der fahrlässigen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern schuldig.

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