Kanton Schwyz

Ukrainer: Gemeinden werden nicht überproportional belastet

Ukrainische Schutzbedürftige werden auch nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung im Asyl-Verteilschlüssel angerechnet.
Schutzbedürftige aus der Ukraine in einer provisorischen Unterkunft im Oktober 2022 in Seewen.
Foto: Archiv/Andreas Seeholzer
Schutzbedürftige aus der Ukraine sollen im Kanton Schwyz auch nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung weiterhin an den innerkantonalen Verteilschlüssel angerechnet werden ...

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