Bundesgericht

Trotz Fehlern keine Zweifel an Ergebnissen der Haaranalyse

Das Bundesgericht bestätigte einen vom Verkehrsamt Schwyz angeordneten Führerausweisentzug trotz Ungenauigkeiten in der Haaranalyse.
Dem Schwyzer Automobilisten war 2014 nach einer Kontrolle der Fahrausweis entzogen worden, weil er unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Nach Ablauf der Entzugsdauer wurde der Mann erneut überprüft. Den Fahrausweis erhielt er nur unter Auflagen.

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