Dem Schwyzer Automobilisten war 2014 nach einer Kontrolle der Fahrausweis entzogen worden, weil er unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Nach Ablauf der Entzugsdauer wurde der Mann erneut überprüft. Den Fahrausweis erhielt er nur unter Auflagen. Letztmals wurde seine Fahreignung im Februar 2022 bejaht und dabei die Auflage erneuert, er müsse eine Alkoholtotal- und Betäubungsmittelabstinenz einhalten. Bei einer Kontrolluntersuchung im Juni 2022 wurde aber mit einer Haaranalyse festgestellt, dass der Mann im Zeitraum von Ende Dezember 2021 bis Mitte Juni 2022 Kokain konsumiert hatte. Darauf verfügte das Verkehrsamt des Kantons Schwyz einen Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit.
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