Die kleine Kammer stimmte kürzlich einem Vorstoss zu, der auf Hauptstrassen Tempo 50 verlangt. Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen soll nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Damit untergräbt das Parlament die Bestrebungen vieler Städte. Bundesrat Albert Rösti argumentierte, dass der Vorstoss aus Sicht der Regierung gar nichts ändere. Schon heute könne auf verkehrsorientierten Hauptstrassen eine Temporeduktion nur nach einem Gutachten eingeführt werden. Dieses müsse aufzeigen, dass beispielsweise die Sicherheit erhöht werde.
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